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397 News gefunden


Sozialarbeit bedeutet Dienst am Menschen und an der Allgemeinheit. Das ist nur möglich, wenn auch die erforderlichen Rechtskenntnisse vorhanden sind.

Das Werk umfasst die wichtigsten Rechtsgebiete für die Sozialarbeit und bietet damit Basiswissen sowohl für Studierende als auch Praktiker. Neben Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Sozialhilferecht, Jugendwohlfahrtsrecht und Fragen der Menschenrechte werden nunmehr in insgesamt acht Kapiteln – zusätzlich auf Wunsch der Praxis auch Asyl- und Fremdenrecht sowie der Komplex Schulden und Recht – umfassend und verständlich dargestellt und anhand von Beispielen näher erklärt.

Alle Autorinnen und Autoren sind in Berufsfeldern tätig, die einen starken Bezug zur Sozialarbeit aufweisen und verfügen anhand ihrer Lehr- und Vortragstätigkeiten auch über profunde Erfahrungen, welche Rechtsprobleme in der täglichen Praxis von Bedeutung sind.

Herausgeberin:

Dr. Brigitte Loderbauer ist Leiterin der Staatsanwaltschaft Innsbruck und Lektorin im Fachhochschulstudiengang „Sozialarbeit“ in Linz. Seit vielen Jahren beschäftigt sie sich sowohl beruflich als auch im Rahmen vielfältiger Vortragstätigkeiten mit Fragen der Sozialarbeit und ist auch Herausgeberin von „Recht für Sozialberufe“. Sie ist Leiterin des Linzer Kriminalpolitischen Arbeitskreises. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen in den Bereichen Jugendstrafrecht, Diversion und Justizverwaltung.

2. Auflage | Preis € 46,–
Wien 2010 | 360 Seiten
Best.-Nr. 97.37.02 | ISBN 978-3-7007-4750-5

Die Bestellmöglichkeit finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Buch

"Wenn wir wegen etwas aufgeregt oder nervös sind, schlägt uns das nicht selten "auf den Magen". Doch nicht immer sind die Zusammenhäge so einfach und eindeutig. Die noch recht junge Fachrichtung Psychosomatik beschäftigt sich mit genau dieser Problematik und strebt eine Behandlung des "ganzen Menschen" an. scobel informiert über Krankheitsbilder und den Stand der medizinischen Foschung im Bereich der Psychosomatik.

In Deutschland leiden rund 25 Prozent der Erwachsenen unter psychosomatischen Beschwerden - vorrübergehend oder dauerhaft. Sieben bis acht Jahre vergehen im Durchschnitt, bis bei den Patienten psychische Gründe als Ursache erkannt werden, fand eine Studie der Mainzer Uniklinik heraus. Für die Betroffenen bedeutet das eine Odyssee von Facharzt zu Facharzt, bis sie schließlich den Weg zum Psychosomatiker finden. Immer häufiger sind auch Kinder betroffen, die auf belastende Situationen mit Asthma, Magendrücken oder Kopfschmerzen reagieren. Wir diskutieren, wie man mit diesen Problemen umgehen und ihnen entgegenwirken kann [...]"

Gäste:

Michael Hammes
Neurologe, Mitglied der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur

Peter Henningsen
Neurologe und Psychotherapeut, Lehrstuhl für Psychosomatische Medizin an der TU München

Gerald Hüther
Neurobiologe und Leiter der Zentralstelle für Neurobiologische Präventionsforschung der Uni Göttingen, Mannheim und Heidelberg

Den gesamten Beitrag finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Newsletter TV-Sendung

"Minimieren Sie das Risko für Ihren Webauftritt

So gestalten Sie Ihren Webauftritt gesetzeskonform, ein Standardwerk für alle, die ihren Webauftritt rechtlichabsichern wollen, liegt nunmehr in der zweiten völlig neu bearbeiteten Auflage vor.Das Buch beschreibt im ersten Teil, welche Rechtsvorschriften rund um einen Webauftritt generell zu beachten sind, wie z.B. Urheberrecht, Domainrecht und insbesondere Impressumsvorschriften. Im zweiten Teil werden spezielle Vorschriften für Webshops dargestellt, wie insbesondere das Fernabsatzrecht inklusive Rücktrittsrecht. Inklusive Checklisten, Formulierungsvorschlägen und Gesetzestexten.

Aktualisierte Neuauflage!"

Zu bestellen unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 21.02.2011
Buch Newsletter

Der Dokumentarfilm »Liebe Geschichte« von Klub Zwei, Simone Bader & Jo Schmeiser, kommt am 4. März ins Wiener Stadtkino. Im Film sprechen weibliche Nachkommen von Nazitäterinnen und -tätern kritisch über ihre Familiengeschichte und den aktuellen Umgang damit. Individuelle und gesellschaftliche Prägungen werden gemeinsam behandelt. Ein zentrales Thema ist die Ambivalenz, mit der die Protagonistinnen den Tätern und Täterinnen gegenüberstehen.

PRESSESTIMMEN:

»Liebe Geschichte, das liest sich wie eine besonders herzliche Adressierung des Gewesenen - eine Lektüre, die durch den internationalen Titel (Love History) aber gleich wieder durchgestrichen wird. Die englische Übersetzung legt es näher, Intimität und Gedächtnisbildung in gegenseitiger Spannung zu verstehen
(Liebe - Geschichte): im Sinne jener nicht stillstellbaren Ambivalenz, mit der die jüngste Befragte, Lenka Reschenbach, ihren verstorbenen Großvater gleichzeitig als lieben Opa und als begeisterten Nazi und Nachkriegs-Antisemiten zu erinnern versucht.« (Joachim Schätz)
»This film makes people think unconsciously.« (Samson Munn)

ANGEBOT:

Wir bieten interessierten Gruppen aus dem psychosozialen Bereich ermäßigten Kinobesuch und anschließende Diskussion mit Protagonistinnen und Regisseurinnen an.

KONTAKT:

Jo Schmeiser (Regie)
0699-120-41-306
vor.red@sil.at

TERMINE UND BEGLEITVERANSTALTUNGEN:

Klub Zwei und StadtkinoFilmverleih präsentieren:

»Liebe Geschichte« ab 4. März 2011 im Stadtkino Wien Ein Dokumentarfilm von Klub Zwei: Simone Bader und Jo Schmeiser
Bildgestaltung: Sophie Maintigneux; Montage: Karin Hammer 35mm, 98 Min., A 2010

SYNEMA – Gesellschaft für Film und Medien & StadtkinoFilmverleih präsentieren:

»Liebe Geschichte« im Gespräch
Zwei Abende mit Film und Diskussion
Stadtkino, Schwarzenbergplatz 7-8, 1030 Wien

Samstag, 5. März 2011, 19:30 Uhr
Sophie Maintigneux und Michael Loebenstein:
»Menschen, ...
Kinofilm

"Vertrauen ist die Grundlage unserer Beziehung zur Welt. Ohne Vertrauen sind weder gesellschaftliche Entwicklung und tragfähige Beziehungen noch menschliches Miteinander möglich. Wie entsteht es und wie wird es zerstört? scobel wirft einen interdisziplinären Blick auf diesen "Urstoff".

Wie kann Vertrauen in unserer heutigen Zeit hergestellt und erhalten werden? Worauf gründet sich unser Urvertrauen? Wem vertrauen wir und warum erscheint uns der eine Mensch vertrauenswürdig, ein anderer nicht? Und welche Rolle spielt das Vertrauen innerhalb der Evolution? Diese und andere Fragen werden Gegenstand der Sendung sein.

Gäste:

Brigitte Boothe, Psychologin
Professor Brigitte Boothe studierte Philosophie, Germanistik und Romanistik und promovierte in Philosophie. Anschließend belegte sie Weiterbildungen in Gesprächspsychotherapie, Psychodrama und Psychoanalyse und habilitierte an der Medizinischen Fakultät der Universität Düsseldorf über Sprache und Psychoanalyse. Seit 1990 lehrt Boothe am Psychologischen Institut der Universität Zürich.

Martin Hartmann, Philosoph
Professor Martin Hartmann studierte Philosophie, Soziologie und Komparatistik in Konstanz, London und Berlin. 2001 promovierte er am Institut für Philosophie an der Goethe-Universität, bis 2011 war er Mitarbeiter am Institut für Philosophie und am Institut für Sozialforschung der Goethe-Universität. Seit 1. Februar 2011 ist Hartmann ordentlicher Professor für Philosophie an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern. Hartmann habilitierte zur "Theorie des Vertrauens".

Cornelia Richter, Theologin
Cornelia Richter studierte Evangelische Fachtheologie und promovierte über "Die Religion in der Sprache der Kultur. Die theologische Bedeutung von Ernst Cassirers Philosophie der symbolischen Formen". Seit 1998 übernimmt sie Lehraufträge zu klassischen Themen der Systematischen Theologie, Religionsphilosophie und Hermeneutik und ist seit 2005 im Fachbereich Systematische Theologie der Universität Marburg tätig. ...
Quelle: www.3sat.de 17.02.2011
TV-Sendung

6. Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2009, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 6 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„§ 6a. Einkommensberichte des Bundes“
2. In § 1 Abs. 1 Z 5 wird das Wort „Frauen“ durch das Wort „Personen“ ersetzt.
3. Dem § 4a wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person auf Grund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlechts diskriminiert wird.“
4. Nach § 6 wird folgender § 6a samt Überschrift eingefügt:

„Einkommensberichte des Bundes
§ 6a.
(1) Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ist verpflichtet, jährlich bis zum 1. Oktober einen Bericht zur Einkommensanalyse der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Bundes zu erstellen. Berichtszeitraum ist das jeweilige vorangegangene Kalenderjahr. Dieser Bericht hat Angaben über
1. die Anzahl der Frauen und die Anzahl der Männer in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe und
2. das Medianeinkommen von vollbeschäftigten Frauen und Männern in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe
zu enthalten.

(2) Der Bericht ist derart zu anonymisieren, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.

(3) Der Bericht ist unverzüglich nach seiner Fertigstellung von der Bundeskanzlerin oder vom Bundeskanzler auf der Internethomepage des Bundeskanzleramtes zu veröffentlichen und den Leiterinnen und Leitern der Zentralstellen zu übermitteln. Von den Leiterinnen und Leitern der Zentralstelle ist der Bericht an die zuständigen Zentralausschüsse weiterzuleiten.

(4) Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, für die es kein anzuwendendes Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppenschema gibt, gilt abweichend von Abs. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.02.2010
Frauen Gesetz

4. Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Artikel 2

(1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

(2) Jedes Kind, das dauernd oder vorübergehend aus seinem familiären Umfeld, welches die natürliche Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder ist, herausgelöst ist, hat Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates.

Artikel 3

Kinderarbeit ist verboten. Abgesehen von gesetzlich vorgesehenen begrenzten Ausnahmen darf das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben das Alter, in dem die Schulpflicht endet, nicht unterschreiten.

Artikel 4

Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise.

Artikel 5

(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.

(2) Jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung hat ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. Das Nähere bestimmen die Gesetze.

Artikel 6

Jedes Kind mit Behinderung hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die seinen besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.02.2010
Gesetz Kinder

"Studie hilft, Drahtzieher der Angst im Gehirn zu identifizieren

Neurologen haben entdeckt, warum einige Menschen sich vor allem fürchten und andere selbst in Horrorsituationen ruhig bleiben: Im Gehirn konkurriert ein Schaltkreis für Angst und Flucht mit einem zur Furchtunterdrückung. Je nachdem, welche der beiden Funktionen bei einem Menschen die Oberhand hat, entsteht ein ängstlicher oder aber ein furchtloser Charakter. Das schließen die Wissenschaftler aus Hirnscans von Probanden, die während simulierten Angstsituationen entstanden. Diese Erkenntnisse könnten den Weg zu neuen Therapiemöglichkeiten bei Angststörungen ebnen, schreibt das internationale Forscherteam. [...]"

Sonia Bishop (University of California in Berkeley) et al: Neuron, Bd. 69, S. 563

dapd/wissenschaft.de - Martin Vieweg

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: wissenschaft.de Newsletter vom 14.02.2011
Forschung Pressemeldung

"Die Publikation "Souverän Seminare leiten" von Wolf-Peter Szepansky ist kürzlich in einer neuen Auflage im W. Bertelsmann Verlag in der Reihe Perspektive Praxis erschienen.

Handlungsrepertoire erweitern

Die vorliegende Publikation wendet sich an alle, die Seminare leiten und mit lernenden Gruppen arbeiten. Sie versteht sich als Hilfestellung um Hürden, Hindernisse und Stolpersteine im Seminaralltag zu erkennen und mögliche Lösungswege in das eigene Repertoire aufzunehmen. Das Buch beschreibt konkrete Praxisfälle, in denen es für die Lehrenden zu schwierigen Situationen kommt. Der Autor zeigt verschiedene Lösungswege auf und referiert ergänzend Modelle, die das Verständnis für die Situation vertiefen helfen oder konkret handlungsleitend sein können. Damit will er neue Handlungsmöglichkeiten vor allem in schwierigen Situationen eröffnen [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: erwachsenenbildung.at : News - Ausgabe 02/2011
Buch Newsletter

Es gilt inzwischen als erwiesen, dass wir unser Wohlbefinden ganz einfach durch eine positive Lebenseinstellung steigern können. Wenn es jedoch um Fragen der Gesundheit geht, neigen wir noch immer dazu, uns auf das Negative (die Krankheit) anstatt auf das Positive (gute Gesundheit) zu konzentrieren. Diese Denkweise ist das Ergebnis langer Jahre unbewussten Denkens. Das muss anders werden!.. ...


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