Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine Kunsttherapie-Ausbildung absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Kunsttherapie-Ausbildung |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Kunsttherapie als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
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