"Der UNESCO-Welttag der Kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung am 21. Mai soll Staaten und Zivilgesellschaften anregen, das Bewusstsein und Verständnis für kulturelle Vielfalt zu vertiefen. Im November 2001 hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Tag ausgerufen.
Der Silberfuchs-Verlag, Hören und Wissen engagiert sich seit 2005 mit der mehrfach preisgekrönten Sachhörbuchreihe „Länder hören – Kulturen entdecken“ für Toleranz, Integration und Völkerverständigung. Bislang sind 17 Hörbücher erschienen, aktuell : Italien hören, Japan hören, Sinti und Roma hören, Spanien hören. Sprecher der Reihe u. a. Rufus Beck, Andreas Fröhlich, Rolf Becker, Dietmar Mues, Hannelore Hoger, Christoph Bantzer, Ercan Durmaz, Josef Tratnik und Holger Löwenberg. Die Hörreisen laden ein zu Streifzügen durch Geschichte und Kultur eines Landes -
mit Fakten, Zitaten, Beschreibungen, Geschichten und über 40 Musikbeispielen aus dem jeweils vorgestellten Land und sind ebenso informative wie unterhaltsame, klingende Kulturführer - „Studienreisen für Sofa“ (Die ZEIT)"
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Quelle: Newsletter Silberfuchs Verlag vom 12.05.2011
Buch Literatur Newsletter Promotion
Im Jahre 1773 beginnt Immanuel Kant an der Universität Königsberg Vorlesungen zur Anthropologie zu halten und etabliert damit eine ganz neue akademische Disziplin. Kants zentrale Fragestellung lautete damals: Was ist der Mensch? Dabei interessierte ihn weniger die physiologische Beschreibung der Natur des Menschen als das, "was er als freihandelndes Wesen aus sich selber macht, oder machen kann und soll".
Der Philosoph Hans Lenk versteht sich in dieser Tradition. Er stellt mit modernem, interdisziplinär geweitetem Blick die Frage: "Was ist der Mensch? Was unterscheidet ihn von anderen Säugetieren? Sind die Unterschiede vielleicht nur graduell, oder ist der Mensch gar ein Sonderfall der Schöpfung?" Zwar verfügen wir über die Fähigkeit, uns selbst zu erkennen. Aber wo liegen die Grenzen unserer Erkenntnisfähigkeit? Anders als der Schimpanse sind wir im Stande zu urteilen und Ethik und Moral zu entwickeln. Aber da gibt es auch die Schattenseiten, das Böse, das wir zu tun im Stande sind. Was macht also den Menschen zum Menschen: Denken, Glauben oder Fühlen?
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Quelle: scobel-Newsletter vom 10.05.2011
Newsletter TV-Sendung
"Wer jemandem höflich die Tür aufhält, erweist damit nicht nur seinen Respekt: Er versucht unbewusst auch, Energie und Arbeitsaufwand möglichst gering zu halten. Das glauben zumindest zwei US-Psychologen, die sich in einer Studie mit der tieferen Bedeutung des Türe-Aufhaltens beschäftigt haben. Ihr Resümee: Die höfliche Geste wird vor allem dann ausgeführt, wenn sich durch die zusätzliche Anstrengung des einen der Gesamtaufwand deutlich verringert – dann also, wenn die Energie, die nötig ist, die Türe festzuhalten, geringer ist als die, die nötig wäre, wenn der Folgende die Tür selbst aufmachen müsste. Demnach ist Etikette also eine Form der sozialen Kooperation zur Vermeidung körperlicher Anstrengung, schließen die Wissenschaftler – auch wenn das wohl kaum jemandem bewusst ist. [...]"
Joseph Santamaria, David Rosenbaum (Pennsylvania State University, University Park): Psychological Science, Online-Vorabveröffentlichung, doi: 10.1177/0956797611406444
wissenschaft.de – Ilka Lehnen-Beyel
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Quelle: www.wissenschaft.de Newsletter 28.04.2011
Forschung Pressemeldung
"Werbemethoden zur Eintragung in Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register
Immer wieder beschweren sich WK-Mitglieder über unseriöse Werbemethoden, die unter der Bezeichnung „Erlagscheinwerbung“ zusammengefasst werden.
Was versteht man unter „Erlagscheinwerbung“?
Bei der „Erlagscheinwerbung“ handelt es sich um eine Werbemethode, die darauf basiert, vorwiegend Eintragungen in Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register bzw. entgeltliche Inseratschaltungen in der Form zu bewerben, dass Erlagscheine, Rechnungen, Korrekturabzüge oder dergleichen versandt werden. Dabei wird häufig der Eindruck erweckt, es wäre eine Pflichteinschaltung in ein amtliches Register oder ein Vertrag sei längst abgeschlossen!
Tatsächlich wird mit der Überweisung oder unterfertigten Rücksendung eines Formulars aber erst der „Vertrag“ abgeschlossen, was freilich nur im Kleingedruckten ersichtlich und überdies meist missverständlich formuliert ist. Solcherart zu Stande gekommene „Verträge“ gelten üblicherweise gleich für mehrere Jahre und müssen noch fristgerecht gekündigt werden, wenn eine „Vertragsverlängerung“ nicht gewollt ist.
In vielen Fällen werden auch tatsächlich geschaltete Inserate von unseriösen Anbietern schlicht kopiert und um Korrektur ersucht, sodass der Eindruck entsteht, es handle sich um die bereits vereinbarte Einschaltung. In Wahrheit liegt dann aber bei genauer Durchsicht ein neues Angebot eines anderen Verlages vor!
Die Kosten solcher Einschaltungen sind im Hinblick auf den „Werbewert“ meist völlig unverhältnismäßig (meist ca. € 800,- netto pro Jahr). Nicht selten enthalten solche Register, die häufig auch im Internet auftreten, lediglich eine Auflistung irregeführter Unternehmen.
Zulässig wäre diese Werbe- und Akquirierungsmethode nur dann, wenn eindeutig und unmissverständlich auf den Angebotscharakter dieser Aussendung hingewiesen wird. Die Judikatur ist diesbezüglich allerdings sehr streng, der bloße Hinweis „Offert“, „Einschaltungsangebot“ oder dergleichen allein reicht regelmäßig nicht aus. ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 11.04.2011
Newsletter
!Die Wiener Umweltanwaltschaft als Atomschutzbeauftragte der Stadt Wien lädt unter dem Motto "Gedenken-Nachdenken-Vordenken" anlässlich des 25. Jahrestages nach Tschernobyl zu einer Konferenz und Gedenkveranstaltung am 11. April in die AULA im Alten AKH. Eröffnet wird die Veranstaltung von Umweltstadträtin Ulli Sima und der Wiener Umweltanwältin Andrea Schnattinger.
Geplant ist ein Expertengespräch zu "Tschernobyl und den Folgen der Katastrophe", es folgen mehrere Fachvorträge, wie beispielsweise über die "Massenpsychologische Auswirkungen des GAUs" oder ein umweltmedizinisches Resümee der Reaktorkatastrophe aus Tschernobyl. Diskutiert werden auch die Möglichkeiten eines europaweiten Atomausstiegs, der nicht zuletzt vor dem Hintergrund der atomaren Katastrophe in Fukushima die Debatten beherrscht. Abgerundet wird sie durch eine Publikumsdiskussion.
"Die Katastrophe von Japan hat einen traurigen aktuellen Bezug schneller hergestellt, als bei der Planung dieser Konferenz geahnt werden konnte. Die Stadt Wien kämpft seit vielen Jahren gegen grenznahe Atomkraftwerke und wir werden unser Engagement für den Atomausstieg konsequent weitergehen", so Umweltstadträtin Ulli Sima. "Aus Tschernobyl wurden wenige Lehren gezogen. Nun wird die Welt durch die Katastrophe von Fukushima erneut erinnert, dass Verdrängen keine Lösung und der Ausstieg aus der Kernenergie überfällig ist", betont die Wiener Umweltanwältin Andrea Schnattinger.
Auf Einladung der Wiener Umweltanwaltschaft diskutieren am 11. April namhafte ExpertInnen, wie z. B. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kromp vom Institut für Risikoforschung, der Umweltmediziner Doz. DI Dr. Hans-Peter Hutter vom Institut für Umwelthygiene der Medizinischen Universität Wien und Ass.Prof. Dr. Brigitte Lueger-Schuster vom Institut für Klinische, Biologische und Differentielle Psychologie der Universität Wien. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, der Eintritt ist frei." ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 01.04.2011
Pressemeldung
"Hitler, Freud, der Surrealismus und die Psychoanalyse - auch darüber spricht Gert Scobel mit der 93-jährigen Margarete Mitscherlich in der Frankfurter Schirn Kunsthalle, inmitten der Ausstellung "Surreale Dinge".
Die bekannteste und einflussreichste Psychoanalytikerin Deutschlands brachte gemeinsam mit ihrem Mann Alexander Mitscherlich in den 1960er Jahren die Psychoanalyse zurück nach Deutschland, nachdem die Nationalsozialisten die Ausübung der "jüdischen Wissenschaft" unmöglich gemacht hatten. Die Arbeit der Mitscherlichs am Frankfurter Sigmund-Freud-Institut prägte Generationen von Analytikern und Therapeuten. Margarete Mitscherlich behandelt bis heute als Analytikerin Patienten [...]"
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Quelle: www.3sat.de/scobel-Newsletter vom 29.03.2011
Newsletter TV-Sendung
"Die Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen werden auch 2011 von der Stadt Wien weiter verstärkt ausgebaut. Speziell Jugendliche in schwierigen Situationen bekommen 2011 neue Angebote, ein weiteres Krisenzentrum und neue Wohngemeinschaften werden eröffnet. Parallel dazu verstärkt die Stadt Wien die Präventivangebote. Aber auch Pflegeeltern werden gesucht, die Kinder in schwierigen Situationen aufnehmen. "Um mit gutem Beispiel voran zu gehen, stellt die Arbeitgeberin Stadt Wien Pflegeeltern künftig mit leiblichen oder Adoptiveltern gleich. Sie erhalten die gleichen Rechte, wie Elternkarenz oder Pflegeurlaub. Diese Maßnahme soll es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Wien erleichtern, diese herausfordernde Aufgabe zu übernehmen", erklärt Kinder- und Jugendstadtrat Christian Oxonitsch im Rahmen der Pressekonferenz von Bürgermeister Dr. Michael Häupl. [...]"
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Quelle: Rathauskorrespondenz vom 29.03.2011
Jugendliche Kinder Pressemeldung
im Rahmen der 3sat-Themenwoche "Sein oder Haben" beschäftigt sich scobel am Donnerstag, den 24. März 2011, um 21 Uhr, mit dem Thema "Kapitalismus am staatlichen Tropf".
Wann immer Banken und multinationale Konzerne in den vergangenen Jahren vor der Pleite standen, pumpte der Staat Milliarden von Steuergeldern in die existenzbedrohten Unternehmen. Das Problem ist jedoch, dass diese Krisen zunehmend ganze Staaten gefährden.
Gert Scobel diskutiert mit seinen Gästen, dem Psychoanalytiker und Autor Wolfgang Schmidbauer, dem Professor für Neuere deutsche Geschichte und Autor Joseph Vogl sowie dem Professor für Volkswirtschaftslehre und Autor Robert K. Freiherr von Weizsäcker die Phänomenologie des modernen Kapitalismus.
Mehr Infos dazu finden Sie unter: ...
Quelle: scobel-Newsletter vom 22.03.2011
Newsletter TV-Sendung
Ab 1. März 2011 sind in Stelleninseraten verpflichtend Angaben zum Mindestentgelt zu machen. Diese Verpflichtung trifft
* Arbeitgeber,
* private Arbeitsvermittler und
* mit der Arbeitsvermittlung betraute Personen öffentlichen Rechts.
Begriff des Stelleninserates
Der Begriff des Stelleninserates erfasst interne (am „Schwarzen Brett“) und externe (in Zeitungen, im Internet usw.) Veröffentlichungen, in denen ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird.
Allgemeine Hinweise auf Schildern wie z.B. „Wir stellen ein …“ oder Einladungen zum allgemeinen Kennenlernen („Get together“) erfüllen nicht den Begriff des Stelleninserates, sofern nicht ein konkreter Arbeitsplatz ins Auge gefasst wird.
Mindestentgelt
Im Stelleninserat ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte Mindestentgelt anzugeben. Diese Angabe hat
* betragsmäßig,
* unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat,
* ohne anteilige Sonderzahlungen,
* unter Einrechnung personenbezogener Zulagen, die bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern).
zu erfolgen.
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Quelle: WK-Wien Newsletter vom 14.03.2011
83. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) zur Satzung erklärt wird
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist gemäß § 18 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft, die Partei eines Kollektivvertrages ist, bei Vorliegen der in Abs. 3 angeführten Voraussetzungen diesem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen.
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 4. März 2011 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehende Satzung erlassen:
Satzung des Kollektivvertrages für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS)
Geltungsbereich der Satzung
§ 1.
a)
Fachlich: für Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art für Personen, die entsprechender Hilfe oder Betreuung bedürfen, mit folgenden Ausnahmen:
- öffentlich-rechtliche Einrichtungen
- Heilbade-, Kur- und Krankenanstalten
- Rettungs- und Sanitätsdienste
- Privatkindergärten, -kinderkrippen und -horte (Privatkindertagesheime),
- selbst organisierte bzw. elternverwaltete Kindergruppen
- Einrichtungen der Kinderbetreuung durch Tagesmütter(-väter)
b) Räumlich: für die Republik Österreich, ausgenommen das Bundesland Vorarlberg
c) Persönlich: Alle Arbeitgeber/innen im fachlichen Geltungsbereich sowie die von diesen Arbeitgeber/inne/n im räumlichen Geltungsbereich beschäftigten Arbeitnehmer/innen und Lehrlinge, sofern ihre ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 07.03.2010
Gesetz