"Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Maßnahmen zur Steueroptimierung zum Jahreswechsel. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Wir möchten Sie jedoch auf einige Punkte hinweisen, die Sie 2011 noch prüfen sollten.
Steuertipps im Rahmen der betrieblichen Einkünfte:
-> Halbjahresabschreibung:
Erfolgt die tatsächliche Nutzung eines Wirtschaftsgutes noch vor dem Jahresende, steht die Halbjahres-AfA zu.
-> Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Wirtschaftgüter mit Anschaffungskosten bis € 400,-- (Betrag ohne USt bei Vorsteuerabzug) können im Jahr der Anschaffung sofort abgesetzt werden.
-> Steuern können 2011 gespart werden durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen bei Bilanzierern bzw. durch Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern.
->Gewinnfreibetrag (GFB)
Dieser steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13 % des Gewinnes, maximal aber € 100.000,- pro Jahr. Bis € 30.000,- Gewinn steht der GFB jedem Steuerpflichtigen automatisch zu (sogenannter Grundfreibetrag = max. € 3.900,-). Der Betrag muss aber im Formular E1a unter der Kennzahl 9221 auf Seite 3 eingetragen werden.
Ist der Gewinn höher als € 30.000,-, steht ein über den Grundfreibetrag hinausgehender (investitionsbedingter) GFB nur zu, wenn der Steuerpflichtige im betreffenden Jahr bestimmte Investitionen getätigt hat. Als Investitionen kommen abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (zB Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKW, EDV, Gebäudeinvestitionen mit Baubeginn nach dem 31.12.2008) oder bestimmte Wertpapiere (siehe Wertpapiere für die Deckung der Pensionsrückstellung) in Frage.
Nicht geeignet als Investitionsdeckung für den GFB sind alle nicht abnutzbaren Anlagen (wie zB Grund und Boden), unkörperliche Wirtschaftsgüter (wie zB Rechte, Patente, Finanzanlagen mit Ausnahme der erwähnten Wertpapiere), weiters PKWs, Kombis, Luftfahrzeuge, GWGs, gebrauchte Anlagen und Investitionen, für die eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wird.
Übrigens: Bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung steht nur der Grundfreibetrag zu; in diesem Fall sind die Investitionen irrelevant. Details enthält das Infoblatt „Der Gewinnfreibetrag ab 2010“ auf der Homepage der WKO [..]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=647503...Quelle: WK-Wien Newsletter vom 15.12.2011