"137. Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 und das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz geändert werden (Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Vereinsgesetzes 2002
Das Vereinsgesetz 2002, BGBl. I. Nr. 66/2002, zuletzt geändert durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 2 lautet der erste Satz:
„Die Mitgliederversammlung ist zumindest alle fünf Jahre einzuberufen.“
1a. § 19 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 2 wird die Wortfolge „bestimmter Vereine“ durch die Wortfolge „eines eindeutig nach seiner ZVR-Zahl (§ 18 Abs. 3) oder seinem Namen oder Namensbestandteilen, allenfalls ergänzt mit dem Vereinssitz, bestimmbaren Vereins“ ersetzt.
b) Der mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, angefügte Abs. 5 erhält die Absatzbezeichnung „(6)“.
2. § 22 Abs. 4 lautet:
„(4) Als Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Revisoren im Sinne des § 13 Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 127/1997, herangezogen werden.“ [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 28.12.2011
Gesetz
"Das Bundeskanzleramt stellt auf HELP.gv.at heuer bereits zum zweiten Mal das Service "Was ist neu im Jahr ...?" zur Verfügung. Dieses Service verschafft einen Überblick über die für das jeweils kommende Jahr bereits beschlossenen zentralen Rechtsänderungen.
In diesem Bereich werden alle gesetzlichen Änderungen aufgenommen, die im Jahr 2012 tatsächlich in Kraft treten. Rückwirkend in Kraft tretende Neuerungen (z.B. der "Papa-Monat" im Landesdienst) werden nicht berücksichtigt. [...]"
Den gesamten Beitrag finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: HELP.gv.at - Sondernewsletter zum Jahreswechsel 21.12.2011
Gesetz Newsletter
"24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien bietet Soforthilfe für Frauen und Mädchen ab 14 Jahren
Manche Frauen erleben leider auch während der Feiertage Gewalt und sind körperlichen oder sexuellen Übergriffen, psychischem Terror oder Stalking ausgesetzt - meist zu Hause und durch den eigenen Partner. Frauenstadträtin Sandra Frauenberger appelliert an betroffene Frauen, sich Hilfe zu holen: "Die Stadt Wien bietet ein international vorbildliches Gewaltschutznetz auch für den Fall, dass das Schlafzimmer der gefährlichste Ort für die Frau wird. Der 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien ist unter der Telefonnummer 01/71 71 9 auch an den Feiertagen rund um die Uhr für Mädchen und Frauen da und bietet Beratung und Soforthilfe."
"Besonders dann, wenn die hohen Erwartungen an die Feiertage enttäuscht werden und die Familienmitglieder ungewöhnlich viel Zeit zu Hause und miteinander verbringen, können kleine Spannungen und Konflikte in Gewalt ausarten. In den meisten Fällen sind Frauen und Kinder die Opfer und Männer diejenigen, die Gewalt ausüben", erklärt die Leiterin des 24-Stunden Frauennotrufs, Barbara Michalek. [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 22.12.2011
Frauen Pressemeldung
"Rezension:
Sigmund Freud und Konrad Lorenz waren große Männer. Aber in ihrer Sichtweise der menschlichen Aggression waren sie Kinder ihrer Zeit, des 20. Jahrhunderts mit seinen beiden Weltkriegen. Die moderne Neurobiologie weiß es besser: Einen „Todestrieb“ oder „Aggressionstrieb“ (Freud) gibt es nicht, und „das sogenannte Böse“ (Lorenz) ist kein primärer Instinkt des Menschen. [...]"
Judith Rauch
Den gesamten Beitrag finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.wissenschaft.de Newsletter 20.12.2011
Newsletter
"Durch das "Europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen" möchte die Europäische Kommission älteren Menschen helfen, das Erwerbsleben bis zum Pensionsalter aktiv zu gestalten, der Gesellschaft als Freiwillige und Pflegepersonen zu dienen und so lange wie möglich unabhängig, aktiv und gesund zu bleiben. Durch das Aufzeigen des Beitrags Älterer für die Gesellschaft soll die Solidarität zwischen den Generationen erhöht werden. Die EU hat 2012 vor dem Hintergrund der zunehmenden Bevölkerungsalterung zum Europäischen Jahr für aktives Altern ausgerufen.
Ziele des europäischen Jahres 2012
Durch das europäische Jahr 2012 sollen Mitgliedstaaten, Behörden, Sozialpartner und die Zivilgesellschaft bei Bemühungen ermutigt und unterstützt werden, die ein aktives Altern fördern. Aktives Altern soll Menschen Möglichkeiten und Bedingungen schaffen, um länger im Erwerbsleben zu bleiben, sich weiter aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen und ein gesundes und erfülltes Leben zu leben. Die Solidarität zwischen den Generationen soll durch die Förderung des Potentials Älterer erhöht werden. Die Ziele im Konkreten sind:
Für den Stellenwert des aktiven Alterns und Hervorhebung des Beitrags älterer Menschen für die Gesellschaft und Wirtschaft sensibilisieren.
Aktives Altern fördern und das Potenzial Älterer verstärkt mobilisieren.
Eine Debatte zwischen den Mitgliedstaaten und betroffenen AkteurInnen auf allen Ebenen anregen. Der Wissensaustausch soll gefördert werden, um Maßnahmen zum aktiven Altern zu unterstützen, bewährte Verfahren zu ermitteln und Zusammenarbeit zu fördern.
Rahmenbedingungen für das Eingehen von Verpflichtungen und konkreter Maßnahmen schaffen, damit die Mitgliedstaaten und die betroffenen AkteurInnen spezifische Aktivitäten entwickeln und sich zu spezifischen Zielen im Bereich des aktiven Alterns verpflichten können. [...]"
Daniel Klostermann
Den gesamten Artikel finden Sie ...
Quelle: erwachsenenbildung.at : News - Ausgabe 23/2011
Newsletter
"Aktive Gesundheitsvorsorge wird von der SVA belohnt: Selbständige zahlen ab 1.1.2012 zehn statt zwanzig Prozent Selbstbehalt, wenn sie fünf Gesundheitsziele erreichen und damit zum Erhalt ihrer Gesundheit beitragen.
Vorbeugen statt heilen
Gemeinsames Ziel der SVA und der Ärztekammer ist es, mit dem Vorsorgeprogramm „Selbständig Gesund“ die Versicherten zu einem Umdenken zu animieren. Sie sollen verstärkt auf ihre eigene Gesundheit achten und möglichst lange beschwerdefrei leben.
SVA und Ärzte beschreiten damit als kompetente Partner an der Seite der Versicherten einen völlig neuen Weg im österreichischen Gesundheitssystem.
Gesundheitscheck
Kernpunkt des Vorsorgeprogrammes ist ab 1.1.2012 der Gesundheitscheck, den der Versicherte beim Arzt seines Vertrauens, also z.B. beim Hausarzt, vornehmen lassen kann.
Der Arzt überprüft beim Gesundheitscheck Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak- und Alkoholkonsum des Versicherten.
Anschließend legt er gemeinsam mit dem Versicherten die individuellen Gesundheitsziele und die Maßnahmen zur Erreichung dieser Gesundheitsziele fest.
Solche Maßnahmen sind z.B. mehr Bewegung, Raucherentwöhnung oder Blutdruckeinstellung.
Der Versicherte erhält mindestens sechs Monate Zeit für eine Verbesserung seines
Gesundheitszustandes [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 15.12.2011
Newsletter
"Seit 1.3.2011 müssen Sie in Stelleninseraten Angaben zum Mindestentgelt machen. Tun Sie das nicht, kann die Bezirksverwaltungsbehörde ab 1.1.2012 eine Verwaltungsstrafe bis zu € 360,- verhängen.
Begriff des Stelleninserates
Der Begriff des Stelleninserates erfasst Veröffentlichungen, in denen ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird.
Es kann sich dabei um
-> interne (am „Schwarzen Brett“) oder
-> externe (in Zeitungen, im Internet usw.)
Veröffentlichungen handeln.
Allgemeine Hinweise auf Schildern, wie z.B. „Wir stellen ein …“ oder Einladungen zum allgemeinen Kennenlernen („Get together“) erfüllen nur dann den Begriff des Stelleninserates, wenn ein konkreter Arbeitsplatz ins Auge gefasst wird.
Mindestentgelt
Im Stelleninserat ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende Mindestentgelt anzugeben. Dieses Mindestentgelt kann durch Kollektivvertrag, durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegt sein.
Die Angabe des Mindestentgelts hat
-> betragsmäßig,
-> unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat,
-> unter Einrechnung personenbezogener Zulagen, die bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern),
-> aber ohne anteilige Sonderzahlungen
zu erfolgen.
Der Arbeitgeber kann im Stelleninserat auf seine Bereitschaft zur kollektivvertraglichen Überzahlung hinweisen.
Eine Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgelts besteht auch bei Inseraten für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte.
Tipp!
Die Angabe „Lohn/Gehalt ab € .... brutto“ mit dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt reicht aus [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 15.12.2011
Newsletter
"Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Maßnahmen zur Steueroptimierung zum Jahreswechsel. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Wir möchten Sie jedoch auf einige Punkte hinweisen, die Sie 2011 noch prüfen sollten.
Steuertipps im Rahmen der betrieblichen Einkünfte:
-> Halbjahresabschreibung:
Erfolgt die tatsächliche Nutzung eines Wirtschaftsgutes noch vor dem Jahresende, steht die Halbjahres-AfA zu.
-> Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Wirtschaftgüter mit Anschaffungskosten bis € 400,-- (Betrag ohne USt bei Vorsteuerabzug) können im Jahr der Anschaffung sofort abgesetzt werden.
-> Steuern können 2011 gespart werden durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen bei Bilanzierern bzw. durch Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern.
->Gewinnfreibetrag (GFB)
Dieser steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13 % des Gewinnes, maximal aber € 100.000,- pro Jahr. Bis € 30.000,- Gewinn steht der GFB jedem Steuerpflichtigen automatisch zu (sogenannter Grundfreibetrag = max. € 3.900,-). Der Betrag muss aber im Formular E1a unter der Kennzahl 9221 auf Seite 3 eingetragen werden.
Ist der Gewinn höher als € 30.000,-, steht ein über den Grundfreibetrag hinausgehender (investitionsbedingter) GFB nur zu, wenn der Steuerpflichtige im betreffenden Jahr bestimmte Investitionen getätigt hat. Als Investitionen kommen abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (zB Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKW, EDV, Gebäudeinvestitionen mit Baubeginn nach dem 31.12.2008) oder bestimmte Wertpapiere (siehe Wertpapiere für die Deckung der Pensionsrückstellung) in Frage.
Nicht geeignet als Investitionsdeckung für den GFB sind alle nicht abnutzbaren Anlagen (wie zB Grund und Boden), unkörperliche Wirtschaftsgüter (wie zB Rechte, Patente, Finanzanlagen mit Ausnahme ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 15.12.2011
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Unsere Technik hat in einem sehr aufwendigen Projekt die Fachliteratur-Anzeige völlig neu gestaltet.
Die Bücher werden jetzt in einer kompakteren Liste dargestellt -
so macht das Stöbern richtig Freude :-)
Machen Sie sich doch selbst ein Bild davon unter -> "Literatur"
Auf dieser Seite werden Bücher die von unseren ExpertInnen bewertet oder kommentiert wurden, in zufälliger Reihenfolge eingeblendet.
Beim Klick auf das jeweilige Buch finden Sie die Bewertung bzw. den Kommentar der/des Expertin/en.
Nach wie vor können Sie ganz gezielt nach ExpertInnen mit Fachliteratur-Empfehlungen bzw.
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Die Fachliteratur wird auch bei einer Stichwortsuche berücksichtigt!
Ab sofort haben unsere ExpertInnen auch wieder die Möglichkeit ihre Fachliteratur-Tipps im bestNET.ServiceCenter einzutragen :-)
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